Was vom Kabel übrig blieb
Die Elektroinstallation im Keller eines Reihenhauses sollte nach einem Eigentümerwechsel erneuert werden. Die neuen Bewohner waren bereits eingezogen, und im Keller liefen Waschmaschine und Wäschetrockner, als Brandgeruch ins Erdgeschoss stieg.
Beim Eintreffen an der Brandstelle sah es für den IFS-Gutachter zunächst so aus, als wäre das Feuer vom Wäschetrockner ausgegangen, der einen markanten Schadenschwerpunkt auf der Rückseite auswies. Bei der weiteren Untersuchung zeigte sich jedoch, dass eine überhitzte Kabeltrommel in Brand geraten war.
Wegen der noch fehlenden Stromversorgung im Keller waren die Waschmaschine und der Wäschetrockner aus dem Erdgeschoss über die Kabeltrommel angeschlossen worden. Die beiden Elektrogroßgeräte benötigten im Betrieb gemeinsam bis zu 3200 Watt. Diese Leistung wäre für die Kabeltrommel im abgerollten Zustand zulässig gewesen – doch sie wurde nicht vollständig abgerollt.
Wenn Strom durch eine Leitung fließt, entsteht Wärme. Ist eine Kabeltrommel aufgerollt, so kann diese Wärme nicht an die Umgebung abgegeben werden – ein Wärmestau entsteht. Je mehr Leistung, desto mehr Abwärme. Darum befinden sich auf Kabeltrommeln in der Regel zwei Angaben zur maximalen Leistung, die angeschlossen werden darf. Der Wert für den Betrieb mit aufgerollter Leitung ist entsprechend wesentlich geringer.
Durch einen Wärmestau kann es zur Überhitzung und zum Brandausbruch kommen, wie im eingangs beschriebenen Fall. Um das zu verhindern, fordert die Norm (DIN EN 61242 / VDE 0620-300) einen Überhitzungsschutz für Kabeltrommeln bzw. Leitungsroller, der den Stromfluss unterbricht, wenn der Trommelkern zu heiß wird. Mit diesem Überhitzungsschutz war die betroffene Kabeltrommel ausgestattet, doch er hatte am Schadentag offensichtlich versagt. Auch wenn die technischen Regeln den sicheren Betrieb bei Fehlbenutzung vorschreiben, rät das IFS, diese Fehlbenutzung zu vermeiden und die Kabeltrommel einfach vollständig abzurollen. (is)