Verbrauchswerte und Schadenangaben passen nicht zusammen
Als der Eigentümer eines Einfamilienhauses Ende Januar aus dem Urlaub zurückkam, stellte er einen Wasserschaden fest, der vom Badezimmer im Obergeschoss ausging. Dort hatte sich eine Klemmringverbindung am Warmwasseranschluss unterhalb des Waschtisches gelöst. Die IFS-Gutachterin, die mit der Untersuchung dieses Schadens beauftragt wurde, sollte vor Ort eine ungewöhnliche Situation vorfinden. Er nutze nur das Souterrain und das Erdgeschoss des Hauses, sagte der Eigentümer. Vor fünf Jahren sei dort eingebrochen worden, erklärte der Mann. Dabei hätten die Täter einen großen Teil der auf Putz verlegten Leitungen der Trinkwasser- und Heizungsinstallation gestohlen.
Letztere war bisher nicht wieder hergestellt worden. Im Obergeschoss standen die Heizkörper vor den Wänden und waren nicht angeschlossen. Zur Beheizung standen im Souterrain drei elektrische Heizlüfter; im Erdgeschoss und im Obergeschoss gab es keine Heizgeräte. Im Gegensatz zur Heizungsanlage hatte der Eigentümer die Trinkwasserinstallation wieder herstellen lassen. Allerdings verriet die Abrechnung des Wasserversorgers, dass im gesamten Vorjahr lediglich ein Kubikmeter Wasser verbraucht wurde. Hier konnte niemand gewohnt haben.
Die Untersuchung der gelösten Klemmringverbindung im IFS-Labor ergab, dass ein starker Innendruck das Anschlussröhrchen herausgedrückt hatte: eine typische Folge von Frosteinwirkung. Im Vorfeld des Schadens gab es in der Umgebung des Gebäudes zwei Frostperioden. Selbst wenn der Eigentümer die unteren Geschosse des Hauses bewohnt hätte, wie er versicherte, und wenn er nicht, wie er außerdem sagte, kurz vor der Schadenentdeckung in Urlaub gewesen wäre, hätten die drei Heizlüfter im Souterrain die Trinkwasserinstallation im Obergeschoss nicht gegen Frosteinwirkung schützen können. Kann ein Gebäude nicht beheizt werden, weil die Heizkörper nicht angeschlossen sind, dann muss die Trinkwasserinstallation im Winter entleert werden.