Selbstentzündung in einem Entsorgungsbetrieb – keine Zündquelle notwendig
Brandrauch liegt in der Luft, als der erste Mitarbeiter morgens die Betriebshalle eines Entsorgungsunternehmens betritt. Außer dem Lager und dem Büro befindet sich in dem Gebäude ein kleiner Raum, in dem zwei Geschirrspüler stehen. Dort sieht der Mann einen Feuerschein. Nichts Gutes ahnend, versucht er, den Gabelstapler, der in der Halle steht, ins Freie zu fahren. Doch dafür ist es bereits zu spät. Er muss vor den sich schnell ausbreitenden Flammen ins Freie fliehen. Als die Feuerwehr eintrifft, steht die Halle bereits im Vollbrand. In dem zerstörten Gebäude begibt sich ein IFS-Gutachter später auf die Suche nach der Brandursache.
Auf dem Bild links blicken wir auf die beiden Geschirrspüler, die in dem kleinen Nebenraum auf einem Podest aus Europaletten stehen. Diesen Bereich konnte der Gutachter erst nach einer Räumung untersuchten, weil er zunächst unter herabgestürzten Dach- und Wandteilen begraben lag. Der rechte Geschirrspüler ist sichtbar stärker verbrannt als der linke, und direkt daneben liegt etwas Auffälliges: Dabei handelt es sich um einen Stapel mit Lappen, die im Betrieb benutzt wurden, um Kunststoffeimer nach dem Reinigen im Geschirrspüler abzutrocknen. In den Eimern wurden alte Speiseöle transportiert, auf deren Entsorgung der Betrieb spezialisiert war. Diese Öle enthalten ungesättigte Fettsäuren und neigen unter bestimmten Bedingungen zur Selbsterwärmung.
Ölverschmutzungen wieder loszuwerden, ist nicht einfach. Restlos konnte der Geschirrspüler das nicht schaffen. Beim Abtrocknen wurden die Lappen darum mit Speiseöl verschmutzt. Auf den Textilien verteilt, die neben dem Gerät aufgehäuft waren, waren die Voraussetzungen für einen Selbsterwärmungsprozess ideal. Der Geschirrspüler – er war am Tag vor der Feuer in Betrieb – lieferte die Anfangswärme. In dem Textilhaufen stieg also die Temperatur, und die Wärme konnte nicht entweichen. Dieser Prozess schaukelte sich über Stunden so weit auf, bis es zur Selbstentzündung kam. Eine Zündquelle ist für einen solchen Brandausbruch nicht notwendig. Mit Fett oder Öl verschmutzte Textilien müssen in nicht brennbaren Behältern oder in Wasser getränkt aufbewahrt werden, um eine Selbstentzündung zu vermeiden. Brände wie der hier geschilderte treten insbesondere in Betrieben auf, in denen solche Verschmutzungen in großem Ausmaß anfallen – zum Beispiel gastronomische Betriebe oder Wellnessbetriebe, die Naturöle für Massagen benutzen.