Schimmelschäden in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?
Wegen Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden kürzte eine Frau die Miete für ihre Etagenwohnung. Die Vermieterin klagte daraufhin. Das IFS sollte für das Gericht feststellen, ob und inwieweit die Wohnung durch Schimmelbefall belastet war und ob eine Gesundheitsgefährdung vorlag. Die Auslöser der Streitigkeiten waren in der Wohnung an verschiedenen Stellen offensichtlich: Im Wohnzimmer und in einem Kinderzimmer hatte sich an der Außenwand die Tapete teilweise von den Wänden gelöst, und Schimmelpilzstrukturen waren sichtbar. Insbesondere die Bereiche unter den Erkerfenstern waren betroffen. Dort fiel dem Gutachter eine verrostete Befestigungsschraube für die Fußleiste auf.
Auch in den Räumen auf der anderen, zum Innenhof gelegenden Seite gab es in manchen Bereichen Schimmelflecken an der Außenwand und Schäden an den Tapeten. Die Fliesenfugen im Badezimmer waren zum Teil dunkel verfärbt und mit Schimmelpilzstrukturen belegt. Feuchtemessungen an den Außenwänden ergaben in den geschädigten Bereichen deutlich erhöhte Werte. Ursache für diese lokalen Durchfeuchtungen von Wandabschnitten waren bauliche Mängel. Die Außenhülle des Gebäudes war nicht mehr ausreichend abgedichtet.
Schimmel in Wohnräumen entsteht häufig durch eine verstärkte Kondenswasserbildung, wenn die Bewohner nicht richtig heizen und lüften. Typischerweise sind dann die Fensterlaibungen und die oberen Raumecken betroffen. Falsches Wohnverhalten konnte der Gutachter in diesem Fall aber als Schadenursache ausschließen. Durch das aktive Schimmelwachstum in der Wohnung war auch die Raumluft belastet. Neben Arten, die häufig bei Feuchteschäden auftreten, wurden bei der Analyse der Raumluftproben auch gesundheitsgefährdende Schimmelpilze gefunden. Der Streit zwischen Mieterin und Vermieterin zog sich bereits über mehrere Jahre hin. Um eine Beeinträchtigung der Gesundheit zu vermeiden, sollten Schimmelpilzschäden in Wohnräumen zügig beseitigt werden.