Schadenbild und Darstellung liegen weit auseinander
Wird ein Gebäude im Winter nicht genutzt und nicht beheizt so müssen die Wasserleitungen entleert werden, um Frostschäden zu verhindern. Das sei auch geschehen, beteuerte der Eigentümer eines Ferienhauses. Doch der Schaden, zu dem es in dem Gebäude gekommen war, ließ sich damit nicht in Einklang bringen. Das Haus wurde, so die Angaben, ausschließlich von März bis September genutzt. Im zurückliegenden Herbst habe man die wasserführenden Leitungen darum außer Betrieb genommen, das heißt entleert und mit Druckluft ausgeblasen.
Im März aber stellte der Eigentümer kurz nach der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserleitungen einen Wasserschaden fest. Schon am Tag vor dieser Entdeckung sei er für einen Kontrollgang im Ferienhaus gewesen, und es habe keine Auffälligkeiten gegeben. Das IFS erhielt einen Leitungsabschnitt mit mehreren Pressverbindungen und einen Durchlauferhitzer für die Untersuchung im Labor. Von den Pressverbindungen waren zwei vollständig und mehrere zum Teil getrennt. Die Rohre mitsamt den Presshülsen waren von den Stützhülsen der Fittings gedrückt worden. Das kleine Foto oben zeigt dieses Schadenbild deutlich.
Auch im Durchlauferhitzer hatte sich über den Winter etwas getan: Die Kopfplatte der Edelstahlpatrone war aufgewölbt. Bei der Dichtigkeitsprüfung trat zwischen Patrone und Kopfplatte Wasser aus. Die vorliegenden Schäden können ausschließlich durch einen starken Innendruck entstehen, und der lässt sich wiederum allein durch Frosteinwirkung erklären. Nun kann eine wasserführende Installation natürlich nur einfrieren, wenn Wasser darin ist. Die vom Eigentümer beschriebene, vorbildliche Außerbetriebnahme im Herbst war nicht glaubhaft. Dieser Schaden konnte unmöglich von einem Tag im März auf den nächsten entstanden sein.