Schadenausmaß erst nach Wandöffnung sichtbar
Die Bewohner eines Reihenhauses waren nicht zu Hause. Doch ein Nachbar hörte deutlich den Alarm von Rauchmeldern. Er rief die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte stellten einen Brand in der Gebäudetrennfuge zum Nachbarhaus fest. Am Tag zuvor hatte ein Mitarbeiter eines Fachbetriebes Bitumenbahnen auf dem Balkon der Nachbarn verschweißt. Es musste einen Riss in der Abdeckung der Trennfuge gegeben haben, durch den die Flamme des Flüssiggasbrenners Dämmmaterial zwischen den Häusern entzünden konnte. Andere Brandursachen konnte der beauftragte IFS-Gutachter ausschließen.
Die Fuge war mit Weichholzfaserplatten gedämmt. Sie bestehen zumeist aus feinen Fasern, die ohne Bindemittel zusammengepresst sind und schon beispielsweise beim Kontakt mit Zigarettenglut zu glimmen beginnen. Ein solcher Glimmbrand erlischt nicht von selbst; die Feuerwehr muss eingreifen. In den beiden Reihenhäusern entstanden zwar keine direkten Brandschäden, aber Schäden durch Löschwasser. In dem Haus, auf dessen Balkon die Heißarbeiten durchgeführt wurden, öffnete die Feuerwehr zudem die Wand zur Trennfuge in einem der Wohnräume und auf dem Dachboden. Hinter den Öffnungen waren Brandspuren zu sehen.
Das hier beschriebene Schadenbild ist kein Einzelfall. Bei der Arbeit mit Flüssiggashandbrennern, insbesondere beim Aufschweißen von Bitumenbahnen, missachten auch Fachleute häufig die Sicherheitsvorschriften. Da solche Arbeiten hohe Brandrisiken mit sich bringen, gibt es dazu eine ganze Reihe von Vorschriften und Richtlinien – zum Beispiel die BGR 500, die BGR 203 und die VdS 2047. Eine wesentliche Brandschutzmaßnahme ist es, brennbares Material aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder, wenn dies nicht möglich ist, abzudecken. Mit mehr Sorgfalt hätte dieser Schaden verhindert werden können.