Nach Treppenhausbrand: provisorische Nutzung ausgeschlossen
In einem zehnstöckigen Wohnhaus setzte jemand mehrere Kinderwagen in Brand, die im Erdgeschoss unter der Treppe standen. Das Feuer breitete sich rasch bis ins Dachgeschoss aus. Einige Bewohner kamen mit dem Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus. Das IFS untersuchte die Brandfolgen. Betroffen war vor allem eines der beiden Treppenhäuser. Dort verbrannten – außer den Kinderwagen – die Bodenbeläge, die Handläufe der Treppenharfen und selbst der Wandputz, der aus einer Kunstharzzubereitung bestand.
Auch die Wohnungstüren waren von außen brandgezehrt. Die Wohnungen selbst wurden durch Ruß und Rauchgasablagerungen verunreinigt. Etliche Oberflächen im Gebäude waren mit teerigen Rußniederschlägen bedeckt. Dieses Bild weist auf einen Vollbrand mit deutlichem Schwelbrandanteil hin. Der Brandverlauf ist nach einem Feuer für die Gefährdungsbeurteilung von Bedeutung. Andere Faktoren sind die räumliche Ausdehnung des kontaminierten Bereiches, die Art der verbrannten Materialien und selbstverständlich die Verschmutzungen.
Nach einem Brandschaden ist eine dringende Frage, welche Gebäudeteile wann wieder genutzt werden können. An eine provisorische Nutzung war im hier beschriebenen Fall nicht zu denken. Erst nach der Reinigung des Treppenhauses konnten die Mieter wieder in ihre Wohnungen. Im Rahmen der Sanierung musste das Treppenhaus entkernt werden. Insbesondere mussten Reste der Bodenbeläge und von den Wänden Reste des Dünnputzes entfernt werden. Der Gutachter empfahl, die neuen Bodenbeläge, Wandbeschichtungen und Anstriche entsprechend der brandschutztechnischen Vorgaben auszuwählen.