Inkompatible Komponenten fehlerhaft installiert

In einem neu gebauten Hochschulgebäude kam es knapp drei Monate nach der Inbetriebnahme zum Leitungswasserschaden an einem Wasserspender. Eine Verbindung innerhalb des Zulaufs hatte sich gelöst.

Bei dem Wasserspender handelte es sich um ein vandalismussicheres Gerät aus den USA. Auch der Kunststoffschlauch aus Polypropylen, über den der Wasserspender an das Eckventil angeschlossen war, stammte von einem US-amerikanischen Hersteller. Das Eckventil und die Klemmringverschraubung waren Produkte für den deutschen Markt.

Der Wasserspender; das kleine Foto zeigt das dahinter liegende Eckventil und den herausgerutschten Schlauch.
Der Wasserspender; das kleine Foto zeigt das dahinter liegende Eckventil und den herausgerutschten Schlauch.

Als der beauftragte IFS-Gutachter die Schadenstelle untersuchte, war die undichte Verbindung bereits ausgetauscht worden. Die ursprünglichen Verbindungskomponenten waren nicht mehr vorhanden, doch der Gutachter konnte den Schlauch und das Eckventil für eine Laboruntersuchung asservieren. Außerdem nahm er zum Vergleich den Anschlussschlauch samt der darauf vorhandenen Verbindungskomponenten von einem zweiten Wasserspender mit, an dem die Verbindung noch intakt war.

Schlauch von der Schadenstelle [1] und zum Vergleich ein Schlauch samt der verwendeten Verbindungkomponenten von einem zweiten Wasserspender [2]
Schlauch von der Schadenstelle [1] und zum Vergleich ein Schlauch samt der verwendeten Verbindungkomponenten von einem zweiten Wasserspender [2]

Sowohl zu dem Schlauch als auch zu dem Eckventil gehören jeweils eine Reihe von Kleinteilen, mit denen sich die dafür vorgesehenen Verbindungen erstellen lassen. Bei dem Anschluss des Vergleichsschlauchs waren die Teile so kombiniert worden, dass der zu dem Schlauch gehörende Schneidring beidseitig in den Rohrwerkstoff eingeschnitten hatte. Hier wurden ein Klemm- und ein Druckring verwendet, durch die er aufgepresste Schneidring in der Verbindung fixiert wurde.

Anhand der Spuren und Bilder rekonstruierte ursprünglich schadenursächliche Verbindung: Hier war nur der Schneidring zwischen dem Überwurf und dem Eckventil auf dem Rohr vorhanden.
Anhand der Spuren und Bilder rekonstruierte ursprünglich schadenursächliche Verbindung: Hier war nur der Schneidring zwischen dem Überwurf und dem Eckventil auf dem Rohr vorhanden.

Den Spuren auf dem herausgerutschten Schlauch zufolge wurde an der gelösten Verbindung lediglich der Schneidring verwendet. Bilder, die jemand direkt nach der Schadenfeststellung aufgenommen hatte, bestätigten das. Ohne die übrigen Komponenten war aber trotz festen Anziehens zu viel Spiel zwischen dem Eckventil und dem Überwurf. Der Ring wurde nur einseitig und nicht kräftig in das Schlauchmaterial gedrückt. Diese Verbindung hat den gewöhnlichen Belastungen im Betrieb nicht lange standgehalten.

Wie lange die Vergleichsverbindung noch gehalten hätte, ist unklar. Weder vom Schlauchhersteller noch vom Eckventilhersteller waren Verbindungen mit den jeweils anderen Komponenten vorgesehen, geschweige denn freigegeben.

Auf dem herausgerutschten Schlauchende gab es nur eine Einschnürung. Auf dem Schlauch am zweiten Wasserspender hatte der Schneidring zwei Einschnürungen hinterlassen.
Auf dem herausgerutschten Schlauchende gab es nur eine Einschnürung. Auf dem Schlauch am zweiten Wasserspender hatte der Schneidring zwei Einschnürungen hinterlassen.

Beide Verbindungen sind entgegen den Herstellervorgaben montiert gewesen. Dieser Montagefehler hätte sich vermeiden lassen, wenn z.B. ein passender Übergangsverbinder verwendet worden wäre.

Leider kommt es immer wieder zu Schäden in Verbindung mit exotischen Bauteilen, deren Handhabung und Montage für den jeweiligen Monteur Neuland sind. Dies sollte stets bei der Auswahl solcher Komponenten berücksichtigt werden. (is)