Gut begonnen und dann vermasselt: Leitungsführung nicht nachvollziehbar
Einer Reinigungskraft fiel ein dunkler Fleck auf dem Teppichboden im Lehrerzimmer auf. Das betroffene Schulgebäude samt Heizungsinstallation war zu diesem Zeitpunkt fünf Jahre alt. Wie sich zeigen sollte, waren die Anschlussrohre des Heizkörpers so stark korrodiert, dass an mehreren Stellen Löcher entstanden waren und bereits mehr als 200 Quadratmeter Fußboden durchfeuchtet wurden. Die Rohre aus C-Stahl gehörten zu einem Press-System eines bekannten Herstellers und waren mit kunststoffkaschierten Filzbinden gedämmt.
Bei der Laboruntersuchung bestätigte sich, was die Gutachterin schon vor Ort gesehen hatte: Die Löcher in den Rohren waren durch massive Außenkorrosion entstanden. Feuchtigkeit musste in den Fußboden gelangt sein. Woher diese Feuchtigkeit kam, konnte durch die technische Untersuchung nicht geklärt werden. Möglicherweise hatte im Lehrerzimmer das Fenster über dem Heizkörper bei starkem Regen offen gestanden oder beim Blumengießen war Wasser verschüttet worden. Während dieser Auslöser unbekannt blieb, konnte das IFS den Grund für die Korrosion durchaus benennen:
Die C-Stahlrohre hatten entgegen der Herstellervorgaben ohne jeden Korrosionsschutz im Fußboden gelegen. In seinem Katalog weist der Hersteller des Pressverbindungssystems darauf hin, dass bei einem Leitungsverlauf im Fußbodenaufbau die Rohre entweder durch einen zweilagigen, lückenlosen Beschichtungsanstrich geschützt oder kunststoffummantelte Rohre verwendet werden müssen. Der ausführende Fachbetrieb hatte demnach die Herstellervorgaben ignoriert und damit die Schadenentstehung ermöglicht. Dass C-Stahl nicht korrosionsbeständig ist und daraus gefertigte Rohre im Fußboden entsprechend geschützt werden müssen, hätte einem Profi klar sein müssen selbst ohne Herstellerhinweis. Noch weniger nachvollziehbar war in diesem Fall allerdings der Leitungsverlauf. Denn die Rohrleitungen waren zunächst unter der Decke verlegt worden, was im Sinne der Schadenverhütung vorbildlich ist. Vor den Heizkörpern wurden sie aber „auf Putz“ an der Wand herunter in den Fußboden geführt und von unten durch Fußbodendurchführungen angeschlossen. Wären sie einfach im Sockelbereich auf Putz geführt worden, wäre der Schaden nicht aufgetreten.