Grober Installationsfehler verursacht Heizoel-Leckage
In einem Betrieb wurden 200 Quadratmeter Hallenboden von Heizöl durchtränkt, das dann über den Bodenablauf in das Entwässerungssystem und schließlich in die Versickerungsgräben gelangte. Das Öl war aus einem Membranausdehnungsgefäß gelaufen, das sich in der Heizölzuleitung befand. Aufgabe des Ausdehnungsgefäßes ist es, den Druck in einem Leitungssystem, das Flüssigkeit führt, relativ konstant zu halten. Es besteht aus zwei zusammengeschweißten, metallenen Halbschalen. Darin befindet sich eine Gummimembran, die im Bereich der Schweißnaht fixiert ist.
In dem von der Membran gebildeten Raum befindet sich Flüssigkeit aus dem Leitungsstrang. Sie kann sich, wenn der Druck in der Leitung steigt, in den Raum zwischen Membran und Gefäßwand ausdehnen. Dieser ist mit einem Gas gefüllt, gewöhnlich mit Stickstoff. Bei dem Ausdehnungsgefäß, das im IFS untersucht wurde, war die Schweißnaht zwischen den beiden Schalen auf fast einem Viertel des Umfangs aufgerissen. Die Membran kam in diesem Bereich zum Vorschein.
Die Gutachterin trennte die Schalen und fand darin die mehrfach zerrissene Gummimembran. Sie bestand aus Butyl, einem Material, das gegen Öl nicht beständig ist. Auf Nachfrage beim Hersteller erfuhr die IFS-Mitarbeiterin, das dieses Ausdehnungsgefäß für den Einsatz in Heizungs-, Trinkwasser- und Solaranlagen, aber keinesfalls für Ölleitungen geeignet ist. Knapp ein halbes Jahr vor dem Schadeneintritt war es von einer Firma für Haustechnik in dem betroffenen Betrieb installiert worden. Der Fachbetrieb hatte schlicht ein ungeeignetes Ausdehnungsgefäß verbaut. Neben diesem groben Installationsfehler gab es eine zweite Auffälligkeit: Auf dem Gefäß befand sich ein Aufkleber des Herstellers mit technischen Daten. Dort war auch das Produktionsjahr abgedruckt. Das neu installierte Ausdehnungsgefäß war demnach zum Zeitpunkt der Montage bereits acht Jahre alt. Ausdehnungsgefäße sind Verschleißteile, die regelmäßig üblicherweise alle sechs Monate gewartet und nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden müssen. Das schadenursächliche Ausdehnungsgefäß muss bereits vorgeschädigt gewesen sein, da der maximal zulässige Betriebsdruck über dem Druck in der Ölleitung lag.