Feuerstätten im Freien

Brandgeruch ist auf einem Bauernhof immer ein schlechtes Zeichen, wenn man die Quelle nicht genau kennt. Kurz nach dem Mittagessen wurden ein Landwirt und seine Familie durch diesen Geruch alarmiert.

Es brannte in einer Scheune, in der verschiedene landwirtschaftliche Maschinen standen. Die Flammen breiteten sich so rasch aus, dass die Feuerwehr weder das Gebäude noch irgendetwas darin retten konnten. Ein Millionenschaden.

In der Ruine der Scheune stehen verbrannte Traktoren.
In der Ruine der Scheune stehen verbrannte Traktoren.

Auf der Scheune waren eine Photovoltaik und eine Solarthermieanlage montiert gewesen. Seit die Dächer landwirtschaftlicher Gebäude genutzt werden, um Sonnenenergie zu sammeln, ist dies eine typische Brandgefahr in der Landwirtschaft geworden. Doch in diesem Fall war die Ursache sehr viel einfacher, wie einer unserer Brandursachenermittler feststellte:

Das Feuer war von außen an die Halle herangetragen worden. An einer Feuerstelle, die er für so etwas immer nutzte, hatte der Landwirt am Vormittag Kartonagen verbrannt. Während er beim Mittagsessen saß, trug der Wind noch brennende Papierflocken in Richtung Scheune, wo sie auf gut brennbares Material trafen.

Die Feuerstelle lag etwa acht Meter von der Scheune entfernt. In der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB) des Bundeslandes Bayern, die hier galt, werden für Feuerstätten im Freien mindestens fünf Meter Abstand zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen gefordert. Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten im Freien nicht benutzt werden. Doch die VVB definiert nicht, ab welcher Windstärke diese Sicherheitsmaßnahme gilt.

 Die Feuerstätte lag in Blickrichtung vor den Betonelementen. Im Hintergrund sind die Überreste der Scheune zu erkennen.
Die Feuerstätte lag in Blickrichtung vor den Betonelementen. Im Hintergrund sind die Überreste der Scheune zu erkennen.

Offensichtlich hatte sich der Landwirt den Wind unterschätzt. Gerade beim Verbrennen von Papier und Pappe fliegen oft relativ große glimmende Teile weit durch die Luft.

In der VVB heißt es weiter, Feuerstätten im Freien müssen unter ständiger Aufsicht betrieben werden. Bei Verlassen müssen Feuer und Glut erloschen sein. Das ist allerdings leichter gesagt als getan. In der Asche verbergen sich oft Glutnester, die von außen nicht zu erkennen sind. (is)