Ein Produkt mit erheblichen Risiken

Während Bidets in einigen Ländern zum Standard in Badezimmern gehören, sind sie hierzulande vergleichsweise selten zu finden. Der Handel bietet eine platz- und kostensparende Alternative zum Sitzwaschbecken, die allerdings in Deutschland nicht zugelassen und nach unserer Einschätzung mit erheblichen hygienischen Risiken verbunden ist:

Bidet-Handbrausen, die in unterschiedlichen Ausführungen in Baumärkten und vor allem auf Online-Markplätzen erhältlich sind. Es gibt sie zum Beispiel zum Anschluss an den Spülkasten, als Aufputz- oder Unterputzinstallation. Die einfachsten und kostengünstigsten Ausführungen können schlicht an den Auslass der Waschtischarmatur geschraubt werden.

Allen gemein ist, dass ihre Installation und Nutzung in Deutschland als Bidet-Handbrause nicht zulässig sind. Bidet-Handbrausen sind im Trinkwasser-Regelwerk nicht erfasst und damit keine Option, wie der DVGW auf Anfrage mitteilt. Nach der DIN EN 1717, die europaweit den Schutz des Trinkwassers regelt, muss die direkte Verbindung einer Trinkwasserleitung mit Nichttrinkwasser wegen des Risikos einer Verkeimung ausgeschlossen sein. Bei einer Bidet-Handbrause unmittelbar neben dem WC ist dies nicht gewährleistet. Das Sanitärhandwerk bietet jedoch zwei zugelassene Lösungen: das Bidet und das Dusch-WC.

Im Badezimmer einer Ferienwohnung ist neben dem WC eine Bidet-Handbrause installiert. Der Wasserstrahl wird an der Handbrause aktiviert (grüner Pfeil). Zuvor muss das Absperrventil (roter Pfeil) geöffnet und danach wieder geschlossen werden.
Im Badezimmer einer Ferienwohnung ist neben dem WC eine Bidet-Handbrause installiert. Der Wasserstrahl wird an der Handbrause aktiviert (grüner Pfeil). Zuvor muss das Absperrventil (roter Pfeil) geöffnet und danach wieder geschlossen werden.

Hersteller umgehen das Thema, indem sie die Produkte nicht als Bidetbrausen bezeichnen und zum Teil anführen, dass eine Handbrause mit einem 150 cm langen Brauseschlauch in der Küche auch das Waschen von Obst und Gemüse erleichtert. Onlineshops und Baumärkte geben dem Verbraucher derweil konkrete Hinweise auf das vorgesehene Anwendungsgebiet. Das IFS rät dringend von der Installation ab. Allerdings scheinen sich Bidet-Handbrausen trotzdem wachsender Beliebtheit zu erfreuen, wie das Schadenaufkommen vermuten lässt. Neben der hygienisch kritischen Konstellation sind die Handbrausen nicht handhabungssicher, und im Institut mehren sich in diesem Zusammenhang Leitungswasserschäden durch geplatzte Brauseschläuche.

Ein Beispiel: In einem Supermarkt tropfte Wasser von der Decke, nachdem in der darüber liegenden Ferienwohnung der Schlauch einer Bidet-Handbrause geplatzt war. Als Ursache stellte das IFS einen Bedienfehler fest. Bei Bidetbrausen wird der Wasserstrahl über einen Bedienhebel an der Handbrause aktiviert. Der Brauseschlauch darf allerdings nicht dauerhaft unter Leitungsdruck stehen. Darum muss bei den meisten Modellen vor der Benutzung ein Ventil geöffnet und danach wieder geschlossen werden.

Der geplatzte Brauseschlauch der Bidet-Handbrause
Der geplatzte Brauseschlauch der Bidet-Handbrause

In der Ferienwohnung war der Brauseschlauch an ein Absperrventil neben dem WC angeschlossen. Das Ventil wurde nach der Benutzung nicht wieder geschlossen. Der Brauseschlauch konnte dem anstehenden Leitungsdruck von 6 bar nicht dauerhaft standhalten und platzte schließlich kurz hinter dem Anschlussstutzen auf. Ein solcher Schaden tritt gewöhnlich nicht direkt nach der Benutzung, sondern einige Stunden oder sogar Tage verzögert ein.

Das Leckagerisiko durch Fehlbedienung ließe sich vielleicht noch organisatorisch minimieren, doch das Hygienerisiko schließt die Verwendung direkt angeschlossener Handbrausen neben dem WC aus. Hier müssen andere, neue technische Lösungen her. (is)