In der Brandwohnung hängen Elektroleitungen von der Decke.

Strom aus der Nachbarwohnung

Bei der Untersuchung eines Brandschadens in einer Etagenwohnung stellte ein IFS-Gutachter einen Defekt an der elektrischen Gebäudeinstallation als Ursache fest. Allerdings hatte die Mieterin mit diesem Defekt etwas zu tun, wie sich zeigen sollte: Das Feuer war durch einen Kurzschluss an einer Elektroleitung entstanden, die im Flur der Wohnung von der Decke hing und zum Verteilerkasten geführt hatte. Bemerkenswert an diesem Kurzschluss war, dass es in der Wohnung zum Schadenzeitpunkt offiziell gar keinen Strom gab. Das Versorgungsunternehmen hatte die Zufuhr eingestellt, was sowohl die Polizei als auch ein Blick in den Zählerschrank des Gebäudes bestätigten.

In der Brandwohnung hängen Elektroleitungen von der Decke.
In der Brandwohnung hängen Elektroleitungen von der Decke.

Ein Kurzschluss benötigt aber Strom, und dieser kam aus einer Wohnung im Erdgeschoss. Dort wohnte der Bruder der Mieterin. Durch die Fensterrahmen und am Regenrohr entlang führte eine Elektroleitung vom Erdgeschoss in den zweiten Stock, wo der abschließende Stecker in einer Steckdose endete. Diese provisorische Verbindung habe es gegeben, bestätigte der Bruder. Er habe seiner Schwester wenigsten ermöglichen wollen, ihr Mobiltelefon aufzuladen. Zum Schadenzeitpunkt sei das Kabel jedoch längst durchtrennt gewesen, sagte er. Tatsächlich war die Leitung mittlerweile mehrfach durchtrennt worden. Aber das war zweifellos nach dem Brandausbruch geschehen.

Eine Verlängerungsleitung verläuft von der Brandwohnung am Regenrohr entlang ins Erdgeschoss.
Eine Verlängerungsleitung verläuft von der Brandwohnung am Regenrohr entlang ins Erdgeschoss.

Bei dem Stromkabel, das die Wohnungen verbunden hatte, handelte es sich um eine gewöhnliche, dreiadrige Mantelleitung, die nicht dafür geeignet war, eine Wohnung mit Strom zu versorgen – schon gar nicht über den Verlauf außerhalb des Hauses und eine Einspeisung über einen Elektrostecker. Der IFS-Gutachter musste zudem davon ausgehen, dass entweder gar keine oder nur eine unzureichend dimensionierte Sicherung vor die selbstverlegte Elektroleitung geschaltet war. Die angeschlossenen Verbraucher hatten so viel Strom gezogen, dass die zu gering dimensionierte Leitung schließlich überlastet war. Es kam zum Kurzschluss und damit zum Brandausbruch. In gewisser Weise hatte die Mieterin damit noch Glück im Unglück. Denn ihre provisorische Stromversorgung hätte auch jemanden das Leben kosten können. Rechtlich lag ein Verstoß gegen § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung vor.

Die Leitung verläuft durch den Fensterrahmen in die Erdgeschosswohnung, wurde dort aber durchtrennt.
Die Leitung verläuft durch den Fensterrahmen in die Erdgeschosswohnung, wurde dort aber durchtrennt.