In der Bildmitte ist die gerissene Wandung des Kamins zu erkennen.

Gefährlicher Bedienfehler möglich

Im hier beschriebenen Fall kam es zu umfangreichen Schäden an einem Wohnhaus, weil ein wasserführender Kamin überhitzte. Am Schadentag befand sich der Sohn der Eigentümer mit ein paar Freunden im Haus. Gerade hielten sich alle vor dem Gebäude auf, als es zur Explosion kam. Nach dem Knall waren die Wohnräume mit Wasserdampf gefüllt und sehr heiß, berichtete der junge Mann später. Zweieinhalb Stunden zuvor hatte er den Kamin mit Holzscheiten befeuert. Um den Feuerungsraum besaß dieser sogenannte Wassertaschen, in denen Wasser erwärmt und für einen Heizkreislauf genutzt wurde.

In der Bildmitte ist die gerissene Wandung des Kamins zu erkennen.
In der Bildmitte ist die gerissene Wandung des Kamins zu erkennen.

Auf der Suche nach der Schadenursache untersuchte später ein IFS-Gutachter Gebäude und Kamin: Die Explosionsschäden waren nicht zu übersehen. Unter anderem wurde die Giebelwand des Gebäudes nach außen gedrückt, Wände waren gerissen und Fensterscheiben geborsten. Auch am Kamin selbst gab es deutliche Schäden: So hatte sich der wasserführende Teil aufgebläht. Zum Feuerungsraum hin klaffte über die gesamte Höhe ein Riss in der Stahlwandung. Dem Schadenbild nach hatte sich das Wasser über den Siedepunkt hinaus erhitzt. Wasserdampf entstand, und damit nahm das Volumen erheblich zu. Das geschlossene System konnte dem steigenden Druck unmöglich standhalten, und so riss die Wandung des wasserführenden Kaminteils plötzlich auf.

Durch die Druckwelle sind Risse im Mauerwerk entstanden.
Durch die Druckwelle sind Risse im Mauerwerk entstanden.

Ein solcher Schaden kann lebensgefährlich sein. Er konnte sich in diesem Fall wegen mehrerer massiver Konstruktionsfehler ereignen: Im Vor- und Rücklauf des wasserführenden Kamins befanden sich Absperrventile. Waren diese geschlossen, erfolgte keine Wärmeabfuhr. Zudem verfügte der wasserführende Kamin nicht über ein eigenes Sicherheitsventil, über das bei einer Überhitzung eine Druckentlastung hätte erfolgen können. Es gab eine thermische Ablaufsicherung, die gewährleistete, dass der Kamin bei Überhitzungen mit kaltem Wasser durchströmt wurde. Doch im Kaltwasserzulauf dieser Sicherheitseinrichtung gab es ein Ventil, das sie außer Betrieb setzte, wenn es geschlossenen war. Es musste im Betrieb also unbedingt geöffnet sein. Als der Gutachter die Anlage untersuchte, waren die Ventile im Vor- und Rücklauf sowie an der thermischen Ablaufsicherung geschlossen. Ein solcher Bedienfehler hätte konstruktionsbedingt gar nicht möglich sein dürfen.

Blick durch den Riss in den wasserführenden Teil hinter dem Feuerungsraum
Blick durch den Riss in den wasserführenden Teil hinter dem Feuerungsraum